Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft verpflichtet sich die Antragstellerin/der Antragsteller, die geltende Satzung gelesen zu haben, den Regelungen der Satzung sowie den Ausführungen der Datenschutzerklärung durch gefma (
www.gefma.de – Datenschutzerklärung) zuzustimmen.
Sie/Er stimmt ebenfalls zu,
- dass die Daten der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners und ggf. weiterer genannter Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner von gefma e.V. gespeichert und unter Beachtung der geltenden Datenschutzverordnung genutzt werden können. gefma kann im Rahmen der
Verbandsmitgliedschaft die Daten für Informationen oder Einladungen (postalisch, E-Mail …) nutzen.
- dass als Mitglied der Beitragsgruppen G1, G2 und G3 die Daten der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners an Bauverlag bzw. Forum Verlag zwecks Belieferung mit dem dauerhaft kostenfreien Abonnement (Print oder Digital) der Fachzeitschrift Der Facility Manager oder Facility Management weitergegeben werden.
- dass die Daten der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners und ggf. weiterer genannter Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner an Leiterinnen/Leiter von Lounges und Junior Lounges oder Leiterinnen/Leiter von Arbeitskreisen weitergegeben werden. Die Weitergabe dient ausschließlich der Information über Veranstaltungen des Verbandes oder dem fachlichen Austausch.
- dass ausschließlich zum Versand von gefma-Publikationen oder der Einladung zur Mitgliederversammlung die Daten der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners und ggf. weiterer genannter Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner an einen Versanddienstleister weitergegen werden.
- dass die Daten der Bestellerin/des Bestellers des Mitgliedsunternehmens (betrifft die Publikation GEFMA 962) an die DIN Media GmbH weitergegeben werden.
gefma verpflichtet sich,
die Daten der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners nicht für gewerbliche Zwecke zu verwenden und – mit Ausnahme der vorstehenden Ausführungen - nicht an Dritte weiterzugeben.